Streitbeilegung
Streitbeilegung
1. Gütliche Einigung
Bei Problemen versuchen wir erst mal, uns direkt zu einigen.
Schreiben Sie uns einfach an
Die meisten Sachen lassen sich so klären.
2. Mediation
Kommen wir nicht weiter, können beide Seiten eine Mediation vereinbaren bevor es vor Gericht geht.
Ein neutraler Mediator, auf den wir uns beide einigen, leitet das Verfahren. Die Kosten teilen wir uns fifty-fifty, außer wir vereinbaren was anderes. Mediation findet in der Schweiz statt oder online.
3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Bedingungen gilt Schweizer Recht.
Wenn Verhandlung und Mediation nichts bringen, sind die Gerichte im Kanton Aargau zuständig.
EU-Verbraucher: Diese Regelung nimmt Ihnen nicht den Schutz, den Sie nach dem Recht Ihres Wohnsitzlandes haben. Ihre zwingenden Verbraucherrechte bleiben unberührt.
4. Online-Streitbeilegung für EU-Verbraucher
Die EU-Kommission hat eine Plattform für Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere Email dafür:
5. Verjährung
Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Jahres geltend machen, sonst verfallen sie.
Ausnahme: In Ländern mit längeren gesetzlichen Fristen, die nicht verkürzt werden dürfen, gelten diese längeren Fristen.
6. Keine Sammelklagen
Soweit erlaubt: Jeder kann nur für sich selbst klagen, nicht als Teil einer Sammelklage.
Diese Regel gilt nicht, wo Sammelklagen-Verzicht gesetzlich verboten ist.
7. Salvatorische Klausel
Falls einzelne Teile dieser Streitbeilegung unwirksam sind, bleiben die anderen Teile trotzdem gültig.